Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
2013 ist eine Novelle des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) in Kraft getreten, die alle österreichischen Betriebe zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen verpflichtet.
- Einbezug des Menschen in den Arbeitnehmer:innenschutz
- Wirtschaftlicher Erfolg
- Optimierung der Arbeitsorganisation
- Stärkere Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen
- Geringe Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Verbesserung des Betriebsklimas
ABLAUF
- Einsatz von wissenschaftlich fundierten, standardisierten und geeigneten Verfahren
- Ermittlung von arbeitsbedingten (psychischen) Belastungen von
– der Arbeitsaufgabe und Tätigkeit
– der Arbeitsorganisation
– der Arbeitsumgebung
– dem Organisationsklima - Bewertung der Ergebnisse
- Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung (Einbezug der Mitarbeiter:innen empfohlen)
- Dokumentation der Ergebnisse
- Überprüfung der Wirksamkeit und Anpassung der Maßnahmen
DAUER
abhängig von der Firmengröße